Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Arbeitgeber sind für das Wohlergehen Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich und müssen deshalb Gefährdungsbeurteilungen durchführen und potenzielle Risiken beseitigen.

Im Hinblick auf den Mutterschutz ergeben sich hierfür Besonderheiten. Bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes einer schwangeren oder stillenden Frau muss der Arbeitgeber gemäß § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) jegliche Gefährdungen beurteilen und beseitigen, die zu physischen sowie psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes führen können. Er muss zudem eine unverantwortbare Gefährdung gemäß § 9 MuSchG ausschließen können.

Es ist sehr wichtig, dass Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchführen oder durchführen lassen. Nicht nur um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die schwangere oder stillende Frau und ihr Kind zu verhindern.

In der Regel wird die Gefährdungsbeurteilung vor der Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt oder, sobald eine Frau mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt.

Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist zu dokumentieren

Alchimedus Finanzierungsportal

Noch mehr Finanzierungsmöglichkeiten!

Aufgrund der neue Kooperation mit DEKREFA (Deutsche Kreditfabrik) gibt es nun noch mehr Finanzierungspartner im Alchimedus® Finanzierungsportal.

Neue Partner sind:

  • Prof. Direkt-Investoren und Kredit-Fonds (5)
  • Kredit-Plattformen (15)
  • Banken (ca. 180)
  • Leasing, Factoring, etc. (ca. 30)
  • Sämtliche Förderbanken und -institute

BERATER PROFITIEREN VON EINGEREICHTEN FINANZIERUNGEN!

Erhalten Sie mehr Infos unter th@alchimedus.com

AKTUELLER FINANZIERUNGSTAND IM Mai:

Beispiel einer erfolgreichen Finanzierung
An dieser Stelle wollen wir auch immer wieder exemplarisch Finanzierungen vorstellen. Dank der guten Vorarbeit durch unseren RS-Advisor Herrn Mathias Hooss, konnte eine Finanzierung in Höhe von 260.000€ vermittelt werden. Dabei handelt es sich um eine in Hannover angesiedelte Existenzgründung aus der Gastronomie-Branche. Das Unternehmen erhielt ein klassisches Darlehen durch eine Bank. Der Gründer brachte dabei Eigenkapital in Höhe von 10% ein. Von Antragstellung bis zur finalen Finanzierung verging ein Monat.

Im Monat Mai konnten wir neue Finanzierungsanfragen in Höhe von 4.396.000,00 € verzeichnen.

EU-Grundverordnung und die Folgen für Ihre Webseiten

Der Countdown läuft. Mitte 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft.

Datenschutz – im Zeitalter der Digitalisierung ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt: Alles, was digitalisiert und automatisiert werden kann, wird digitalisiert und automatisiert.  Das verlangt von allen Unternehmern und Praxen, einen stärken Fokus auf das Thema Datenschutz zu legen. Denn die zunehmende Automatisierung bedeutet, dass immer mehr Informationen ins World Wide Web oder in die Cloud wandern. Doch dort, wo mehr Daten gehostet werden, wächst auch die Gefahr der Datenspionage. Dem trägt die EU mit ihrer Datenschutznovelle (EU-DSGVO) Rechnung. Dies bedeutet auch wesentliche Änderungen in Bezug auf Ihre Webseite und Ihren Neuen Medien.

Insbesondere in der Ärzteschaft mit den vielen Gesundheitsdaten sorgt die Gesetzesnovelle für Verunsicherung.

Die neue Datenschutzgrundverordnung hat u.a. Auswirkungen zu folgenden Themen:

  • Hosting – wo und wie hosten Sie?
  • Welche Daten werden über die Webseite ermittelt?
  • Wie werden die Daten weitergegeben?
  • Welche Webseitenüberwachungstools nutzen Sie (Stichwort: Google Analytics)?
  • Welche Links und Services sind auf der Webseite gesetzt?
  • Sind die notwendigen Disclaimer gesetzt?
  • Ist Ihre Datenschutzerklärung rechtsverbindlich angepasst?
  • Ist die Webseite sicher und immer upgedatet?

Für Ihre Fragen sind wir jederzeit gerne da. Wir helfen Ihnen in bewährter Art und Weise schnell und effizient weiter.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Saft ms@alchimedus.com und Oliver Dauphin od@alchimedus.com

Go Green – Be Digital!

Alchimedus® setzt auf Nachhaltigkeit und präsentiert die Alchimedus® Cloud.

Ab sofort verzichten wir zum Schutz der Natur bewusst auf den Ausdruck von Unterlagen. Stattdessen erhalten Sie unsere umfangreichen Informationen ab sofort über die Alchimedus® Cloud. Hier finden Partner und Kunden alle Alchimedus® Seminarunterlagen, Vorlagen, Werbematerialien, Power Point Präsentationen u.v.a.m.

Für Ihren persönlichen Zugang wenden Sie sich bitte an sekretariat@alchimedus.com.

 

 

 

EU Grundverordnung und Datenschutz: Der Count Down läuft

Bald ist es soweit – ab 01. Mai 2018 gilt die neue EU Grundverordnung.

Zeit für Unternehmen und deren Berater sich mit den verschärften Anforderungen auseinanderzusetzen. In unserer Software Digitale Transformation auf Basis der Linear B sind die neue EU Grundverordnung, der neue Landesdatenschutzcheck und das Thema IT-Sicherheit umfassend abgebildet. Als Voraussetzung für die Freischaltung gilt der Besuch an unserem zweitägigen Lehrgang Digitale Transformation. In diesem Kurs werden zudem die neue Alchimedus® Potenzialanalyse Digitale Transformation und die Anbindung an die Förderinstrumente zum Thema Digitale Innovation geschult.

Der nächste Kurs findet am 12. und 13. April 2018 in Kalchreuth statt. Es sind nur noch zwei Plätze verfügbar.

Mehr Infos finden Sie hier: https://www.alchimedus.de/termine/

Also melden Sie sich schnell bei sekretariat@alchimedus.com an.

Zum Kurs:
Die digitale Revolution verändert die Welt dramatisch. Es ist höchste Zeit für Unternehmen selbst aktiv zu werden. Geschäftsführer, Freiberufler und Selbstständige sollten Chancen und Risiken beherrschen und sich selbst absichern. Unsere Unternehmensberater arbeiten mit dem Ziel, transparent und effizient die bestmögliche Sicherheit und Effektivität für Ihr Unternehmen und die Leitung zu den Themen Datenschutz, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, IT-Sicherheit, EU-Grundverordnung, Risiko und Qualitätsmanagement und Cyber Risk zu erzielen.

Inhalte:
In diesem zweitägigen Intensivkurs lernen Sie für die genannten Handlungsfelder entsprechende Analysen durchzuführen sowie Maßnahmen abzuleiten. Weiter führen wir Sie in die neuen Förderprogramme zum Thema Digitale Innovation, die es auf regionaler und auf nationaler Ebene gibt, ein.

Kursziel:
Nach dem Kurs können Sie die Beratungen unter Nutzung der Alchimedus® Software Linear B professionell durchführen und eröffnen sich so neue Beratungsfelder und Kundengruppen.

Nutzen:
Wir bieten Ihnen eine professionelle Software und ein durchdachtes  Beratungskonzept.  Auf www.alchimedus.de/IT  finden Sie umfangreiche Informationen zu den Themen Datenschutz, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, IT-Sicherheit, Datenschutz, EU-Grundverordnung, Risiko- und Qualitätsmanagement sowie Cyber Risk.

Unsere jüngste Neuerscheinung: Markenmanagement mit System

Wie Sie Ihre Marke strukturiert aufbauen und führen

von Sascha Kugler

Mit diesem Buch sprechen wir besonders kleine und mittlere Unternehmen, um zu zeigen, wie man Marken authentisch, effektiv und gewinnbringend managen kann. Anhand eines kritischen Selbsttests mit vielen konstruktiven Fragen kann eine strukturierte Analyse des Markenkerns vorgenommen werden, woraus konkrete Managementtools abgeleitet werden. Wir zeigen Ihnen in einfacher Weise, welchen wichtigen äußeren Einflüssen Ihre Marke im digitalen Zeitalter unterliegt und wie Sie die entscheidenden Meinungsbildungsfaktoren gezielt steuern.

Wie immer gibt es zahlreiche praktische Checklisten und inspirierende Anregungen zur Verbesserung Ihres Markenmanagements – leicht nachvollziehbar aufbereitet und direkt in der Praxis anwendbar.
Ein handfestes Arbeitsbuch für KMU, die im Zeitalter der Digitalisierung weiter erfolgreich sein möchten – mit garantiert überraschenden Ergebnissen!

Jetzt zuschlagen und die eigene Marke gewinnbringend aufbauen!

Interessiert am Alchimedus Markenmanager Seminar? https://www.alchimedus.de/termine/

 

 

Beratungstrend 2018

Gedanken zum Beratungsmarkt

Seminartermine zu jedem einzelnen Thema unter https://www.alchimedus.de/termine/

Für uns Unternehmensberater ist es immer wichtig, neue Trendthemen in der Beratung nicht nur zu kennen, sondern auch kompetent abzudecken und in unser Angebot zu implementieren. Zum Abschluss des Kalenderjahres 2017 ist also der richtige Zeitpunkt, um sich über die Trends des kommenden Jahres zu unterhalten. Wo liegen die Trends? Wie werden wir künftig unser Geld verdienen?

Neue Technologien, neue Rahmenbedingungen und veränderte Fördermöglichkeiten stellen uns einerseits vor neue Herausforderungen, eröffnen aber anderseits vor allem neue Chancen und Perspektiven.

Für das Jahr 2018 sehen wir beträchtliche Veränderungen am Beratungsmarkt voraus. Unsere Analyse der Marksituation hat folgende sechs Hauptrends ermittelt:

  • Digitale Innovation
  • IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Personalentwicklung und -bindung (Employer Branding, Betriebliches Gesundheitsmanagement)
  • Markenmanagement
  • Finanzierung
  • Risikomanagement und erweiterte Haftung

Diese Haupttrends sind als unerlässliche Bestandteile jeder modernen, zeitgemäßen Strategieberatung zu sehen. Eine Strategie, die diese Themen nicht berücksichtigt, wird künftig nicht mehr funktionieren. Das heißt, dass die Königsdisziplin der Unternehmensberatung, nämlich die Strategie- und Unternehmensentwicklung enorme Anforderungen an die Kompetenz der Unternehmensberater und Unternehmensberaterinnen stellt. Wir alle sind in der Pflicht und werden diese Aspekte in unserer Analyse zwingend berücksichtigen und funktionierende Maßnahmen entwickeln müssen.

Digitale Innovation

Unternehmen 4.0 oder Wirtschaft 4.0 sind Schlagworte, die uns seit einiger Zeit begleiten. Die digitale Transformation wird die Arbeitswelt komplett verändern. Während große Unternehmen eigene Abteilungen geschaffen haben, um den Weg in die Digitalisierung erfolgreich zu bestreiten, fragen sich viele kleine und mittlere Unternehmen:

Was heißt Digitalisierung für

  • meine Geschäftsprozesse?
  • meinen künftigen Marktzutritt?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schreibt dazu in der Richtlinie zum Förderprogramm „godigital“:

“Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags stellt aktuell eine der wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen dar. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche und erscheint insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben in all ihren Facetten oftmals als kaum beherrschbar. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch unabdingbar die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen voranzutreiben.”

IT-Sicherheit und Datenschutz

Mit der zunehmenden Nutzung von Informations– und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Wertschöpfung steigt der Bedarf an einer vertrauenswürdigen IT-Infrastruktur. Trotz zunehmender Schäden durch Hackerangriffe auf Produktionsprozesse, Datenverlust oder den vermehrt vorkommenden Ausfall der IT-Infrastruktur verfügt eine Vielzahl von Unternehmen nicht über ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.

Bezüglich des Datenschutzes jedoch herrscht grundsätzlich für den Unternehmer eine Holschuld, d.h. er ist für die Einhaltung des Datenschutzes gemäß geltendem Gesetz in seinem Unternehmen selbst verantwortlich und in der Haftung. Das Unterlassen ist kein Kavaliersdelikt. Vielmehr werden hohe Strafen für Fahrlässigkeit oder Verschulden aufgerufen.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung, verstärkten Haftungssituationen und Vernetzung sind Unternehmen zunehmend gefordert, sich mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu befassen. Neue Gesetze wie das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz und aktuell die EUDatenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) haben gewichtige Auswirkungen auf praktisch alle Unternehmen.

Diese neue Datenschutzgrundverordnung hält viele Anforderungen für Unternehmen bereit. Unter anderem ist für Unternehmen die Verpflichtung zum ITSicherheitskonzept wichtig, die aus dem Artikel „Datensicherheit der Verarbeitung“ hervorgeht. Außerdem soll künftig eine Risiko– und Folgeabschätzung von Datenschutzverletzungen bei neuen Verfahren durchgeführt werden.

Personalentwicklung und -bindung (Employer Branding, Betriebliches Gesundheitsmanagement)

Seit Jahren sind Themen wie Demographischer Wandel, Fachkräftemangel sowie Gesundheit– und Prävention Dauerbrenner in den Medien.

Das müssen KMU heute bedenken:

  • Wie ziehe ich neue Mitarbeiter an?
  • Wie halte ich meine Mitarbeiter im Unternehmen?
  • Wie fördere ich die Leistungskraft meiner Mitarbeiter?

Der Gesetzgeber hat auf die steigende Zahl der Burn-Out-Fälle mit erweiterten Anforderungen reagiert. Der im Arbeitsschutzgesetz geforderte Nachweis einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung wird von vielen KMU jedoch nicht umgesetzt. Eine bedenkliche und vor allem haftungsrelevante Situation für Geschäftsführer und Unternehmer.

Auch in der Personalarbeit sind Effekte der Digitalisierung festzustellen. Stellvertretend sind  Unternehmensbewertungsportale wie kununu zu nennen. Hier müssen Unternehmen sich anpassen und geeignete Strategie entwickeln.

Es geht also um die Fragen:

  • Wie gut sind die Unternehmen aufgestellt, um zukünftigen personellen Herausforderungen zu begegnen?
  • Wo besteht Handlungsbedarf?
  • Wie können Unternehmen eine moderne, zukunftsfähige Personalpolitik entwickeln?

Markenmanagement

Kunden kaufen nicht einfach Produkte, sondern in erster Linie Marken. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind Marken und stehen in direktem Wettbewerb mit den großen, bereits marktbeherrschenden Marken und deren riesigen Budgets. Nur sehen viele KMU dies nicht so und sind der Überzeugung, überhaupt nicht in diesem Wettbewerb zu stehen, weil sie nicht mithalten können. Sie erkennen also in den “Großen” gar keine Konkurrenz und übersehen das Wichtigste: Ihnen fehlt ein eigenes Profil.

Aber jede Marke hat einmal klein angefangen und selbst Einzelpersonen können sich zur Marke entwickeln. Also können auch KMU mit überschaubaren Handgriffen selbst zur Marke werden. Denn Marken binden Kunden, erleichtern die Neukundengewinnung, stellen für sich einen Wert dar und führen zu Mitarbeiterloyaliät. Die Investition in ein gutes Markenmanagement ist langfristig zu sehen. Langfristig sind dann auch die Vorteile, die das Unternehmen damit gewinnt.

Für ein echtes Markenmanagement gibt es Systeme zur Einführung. Kürzlich ist hierzu unsere Publikation “Markenmanagement mit System” im Springer Verlag erschienen.

Finanzierung

Basel II fordert die Kreditinstitute auf, die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern strukturiert und umfassend zu analysieren. Dies geschieht im Rahmen einer Bonitäts– oder auch Kreditwürdigkeitsanalyse. Die Beurteilung eines Kreditnehmers ist Ergebnis der umfassenden Analyse seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und erfolgt insbesondere auf Basis der zukünftigen nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers, d.h. seiner Fähigkeit, den betriebswirtschaftlich notwendigen Kapitaldienst zu erbringen. 

Finanzierung ist also gerade für KMU seit Einführung von Basel II mit immer größeren Hürden verbunden. In der Regel unterliegen KMU wegen ihrer oft schlechteren Austattung an Eigenkapital auch einem schlechteren Rating und stellen somit für Banken ein größeres Risiko dar, da diese wiederum mehr haftendes Eigenkapital bereitstellen muss. Die Folge: Höhere Zinsen für den Kreditnehmer, die nicht finanzierbar sind, bzw. ein deutliche erschwerter Zugang zum Kreditmarkt für solche Unternehmen. Ziel muss es also sein, das Rating eines Unternehmens zu optimieren.

Die Unternehmen sind nunmehr aufgefordert, ihre Werte und Potenziale aktiv zu kommunizieren. Um ein realistisches Bild der Unternehmenssituation zu erhalten, ist es notwendig, sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien zu analysieren.

Je besser diese nachgewiesen werden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit der Finanzierung.

Da sich die klassischen Banken aus vielen Finanzierungsthemen, da diese zu risikobehaftet sind, herausgenommen haben, ist Platz für neue Anbieter, die sog. Fintechs entstanden. Der Markt ist jedoch heterogen und zerspilttert. Hier ist eine gute Marktkenntnis erforderlich, um die Chancen nutzen zu können. Dies gilt vor allem auch für das begleitende Instrument der Förderungen.

Für die Strategieberatung ist es heutzutage unumgänglich. bei der Strategieentwicklung und -umsetzung die erweiterten Anforderungen der Finanzierungsinstitute an Unternehmen einzuplanen und bestmöglich umzusetzen. Wer das Unternehmen ideal strukturiert, wird im Bereich Finanzierung wenig Probleme bekommen.

Risikomanagement und erweiterte Haftung

Risikomanagement im weiteren Sinn beinhaltet den Umgang mit allen Risiken, die aus den Prozessen einer Unternehmung entstehen können und beschränkt sich nicht nur auf die Handhabung versicherbarer Risiken (Insurance Management). Während die Unternehmungsführung grundsätzlich die Realisierung der generellen Unternehmungsziele verfolgt, will das generelle Risikomanagement als ein Bestandteil der Führung eine Abweichung von diesen Zielen und den daraus resultierende Schäden verhindern. Die Notwendigkeit eines Risikomanagements ergibt sich z.B. aus einer Reihe gesetzlicher Bestimmungen sowie den DIN ISO Normen und dem Datenschutz.

Ein Risikomanagementsystem ist schon allein aus Haftungsgründen und zur Absicherung des Managements sinnvollerweise einzuführen, da das Risiko, für Fehler im Job in Haftung genommen oder gar auf Schadensersatz verklagt zu werden, für Manager gestiegen ist. Dennoch kennt laut einer Umfrage jeder siebte Geschäftsführer seine Haftungsrisiken nicht und jeder fünfte Manager berichtet von Ansprüchen gegen sich oder andere Organmitglieder. Dies ergab eine Studie, für die im Auftrag des D&O Versicherers VOV insgesamt 200 Geschäftsführer und Vorstände befragt wurden. Verschärfend komme – so auch die Studie –  die neue Gesetzeslage hinzu, die in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten, Manager bei Fehlverhalten in Anspruch zu nehmen, stark erweitert hat.

Je größer also die vorhandenen Risiken in Verbindung mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen sind, desto zwingender wird die Notwendigkeit der Einführung eines Risikomanagements und eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems, um die Erfüllung der Versicherungspflichten nachweisen zu können. 

Welches Fazit ziehen wie aus diesen Überlegungen und der sich uns stellenden Herausforderungen?

 Die meisten Unternehmensberater antworten auf diese Trends aber immer wieder mit demselben Reflex.

“Ich kann nicht alles beraten.”

Was sie dabei vergessen: Wir als Strategieberater sind echte Sparringspartner für unsere Kunden und müssen diese Themen überblicken. In vielen Spezialgebieten können wir weitere Fachkräfte hinzuziehen, jedoch sollten wir selbst fachinhaltlich kompetent sein, um unseren Kunden hinsichtlich dieses äußerst sensiblen und komplexen Beratungsfeldes zur Seite zu stehen, Ängste zu nehmen und sichere Konzepte zu bieten.

Die Politik sieht bezüglich all dieser Themen für die nächsten Jahre einen enormen Beratungsbedarf für kleine und mittlere Unternehmen. Hierfür wurden unterschiedliche nationale und regionale Förderprogramme aufgelegt, um die kleinen und mittelständischen Unternehmen für die Zukunft nachhaltig erfolgreich aufzustellen. Ihre Beratungsleistungen werden dabei für Unternehmen und Freiberufler gemäß der klassischen EU Mittelstandsdefintion mit 50% bis zu 90% gefördert.

Alchimedus® wird Sie dabei unterstützen, die neuen Entwicklungen zeitsparend in Ihr Beratungsprogramm aufzunehmen, Ihre Kompetenz auszubauen und sich noch erfolgreicher in der Beratung zu bewegen. Mit der Alchimedus® –Methode und der Alchimedus® Linear B-Software versetzen wir Sie in die Lage, in all diesen Themen souverän aufzutreten und zu beraten. Mit Linear B haben Sie jederzeit Zugang zu den wesentlichen Managementthemen inklusive Umsetzungsempfehlungen, Handlungsanweisungen und Vorlagen, die Ihre Arbeitszeit merklich verringern und Sie selbst und Ihre Kunden voranbringen.

Für das Jahr 2018 bieten wir ein genau auf die aktuelle Bedarfssituation abgestimmtes Schulungsprogramm mit zwei- bis dreitägigen kostengünstigen Seminaren:

  • Digitale Innovation
  • IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Personalentwicklung und -bindung (Employer Branding, Betriebliches Gesundheitsmanagement)
  • Markenmanagement
  • Finanzierung
  • Risikomanagement und erweiterte Haftung

Sehen Sie hierzu unsere Termine: https://www.alchimedus.de/termine/

Wir freuen uns darauf, Sie auch künftig auf Ihrem Weg als erfolgreicher Berater begleiten können.

Schreiben Sie uns Ihre Ideen, Wünsche und Anregungen. Denn Alchimedus® wächst an den Ideen, die Sie uns geben. Sie wachsen an den Lösungen, die Alchimedus® für Sie schafft.

Neue Tutorials zu Linear B

Tutorial Videos Linear B

In den vergangenen Wochen haben wir für Sie einige neue Clips rund um die Beratung mit Linear B produziert.

Sie wünschen sich einen speziellen Clip?

Sprechen Sie uns an! Wir sind für Ihre Anregungen dankbar, damit wir Ihnen die Anwendung der Software erleichtern. sekretariat@alchimedus.com

Im Überblick:

  • Linear B Gesamtdemo
    Modul Alchimedus® Consulting
    Modul AML
    Modul Alchimedus® Coaching

Schauen Sie hier vorbei!

Rating Advisor- und Finanzierungskurs

Rating Advisor Seminartermine bei Nürnberg!

Wir bieten Ihnen über die Software Linear B-AAA Zugang zu unserem Rating- und Kennziffernsystem und zu aktuell (Stand Juni-2017) mehr als 260 Finanzierungspartnern. Ein echter USP in der Unternehmensberatung! Unsere Alchimedus®-Berater wickeln bereits in der Pilotphase mehr als 20 Finanzierungsprojekte pro Monat ab und wir wollen hier Marktführer werden!

Unser erster offizieller Rating Advisor- und Finanzierungskurs am 4./5. Juli ist bereits komplett ausgebucht. Am 18./19. Juli findet nun der nächste Kurs in unseren Räumen in Kalchreuth statt. Nur noch vier Plätze sind frei. Haben Sie Interesse sich dieses neue und ertragreiche Beratungsfeld zu sichern?

Linear B-AAA dient sozusagen als Meta-Plattform für Finanzierungsanfragen. Für diese Finanzierungspartner haben wir jeweils komplette erarbeitet, die Sie unterstützen mit Ihrem Mandanten die Rating- und Kreditanfragen in einer optimierten Form abzugeben. D.h. wir haben vorab bereits die wesentlichen Fragen mit den Finanzplattformen geklärt und stellen Ihnen diese über die Plattform zur Verfügung. Zu den aktuell 260 Finanzierungspartnern zählen u.a. Plattformen wie Compeon, Fintura, Grenke, Finanzhandwerk, iwoca, Fondgesellschaften und Banken in D, Ö, China und viele Einzelinstitute. Wir werden die Zahl der angeschlossenen Institute weiter steigern.

Weiter sind wir für Sie eine Partnerschaft mit der Creditreform eingegangen, über die Sie zu stark reduzierten Kosten den Bonitätsindex und Wirtschaftsanalysen abfragen können.

Weiter ermöglicht Ihnen unser exklusiver Leadpartner Zandura spezielle Leads für Finanzierungsanfragen zu nutzen. Als Probe erhalten die Kursteilnehmer fünf Kundenleads kostenfrei.

Sehen Sie weitere Infos unter www.rating-verbesserung.de

Über Ihre Teilnahme am Kurs würde ich mich sehr freuen? Interesse? – dann geben Sie mir bitte kurzfristig Bescheid.

Wir haben für Sie in diesem PDF ausführliche Informationen über unser Angebot Linear B Financial Services für Berater zusammengestellt.

Fürsorgepflicht der Unternehmer: Aushangpflichtige Gesetze

QM- Regeln über Regeln

Immer wieder stellen wir fest, dass Unternehmen wichtige Grundlagen und Regularien aus dem Bereich des QM gar nicht kennen. In der Tat ist die Zahl der Verordnungen und Pflichten mittlerweile so unüberschaubar, dass allzu leicht und ohne irgendeine anzunehmende Fahrlässigkeit Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden, was mitunter zu empfindlichen Geldbußen führen kann. Davor wollen wir Sie aktiv schützen. Mit unserem Newsletter werden wir Ihnen weiterhin regelmäßig wichtige Informationen und Neuerungen zum Thema QM an die Hand geben, die für Unternehmen, aber auch Berater beachtenswert oder gar bindend sind.

Natürlich geben wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch genauer Auskunft. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0911 – 9566630.

Informationspflicht und Fürsorgepflicht

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften per Aushang informieren. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB. Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Eine Nichtbeachtung stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Denken Sie auch daran, ist ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers sein kann. Sie machen sich folglich schadensersatzpflichtig.

Vermeiden Sie hohe Bußgelder!

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über ihre Arbeitsschutzrechte zu informieren. Zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutzgesetz, Mutterschutzarbeitsverordnung,  Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung, PSA-Benutzerverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Lastenhandhabungsverordnung, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Baustellenverordnung, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Nachweisgesetz,  Bundesurlaubsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Fahrpersonalverordnung,  Entgeltfortzahlungsgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Gendiagnostik-Gesetz etc.

Der gesetzlichen Fürsorgepflicht kommen Sie als Unternehmer am einfachsten nach, indem sie die zum Aushang vorgeschriebenen Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb und in der Verwaltung aushängen und so allen Mitarbeitern zugänglich machen. Mit einem Aushang der entsprechenden Informationen in jedem Stockwerk und Gebäude z. B. am Schwarzen Brett erfüllen Sie bereits Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € geahndet werden. Die Zuwiderhandlung kann außerdem zu Einträgen in das Gewerbezentralregister führen.

Aushangpflichtige Gesetze – darauf sollten Sie unbedingt achten

  • Je nach Regelung soll die Bekanntmachung in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen.
  • Es besteht teilweise auch die Möglichkeit der Bekanntmachung der aushangpflichtigen Gesetze über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen.
  • Nicht ausreichend ist in vielen Fällen ein Hinterlegen bzw. Vorhalten im Personal– oder Lohnbüro.
  • Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten.
  • Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine Übersetzung der aushangpflichtigen Gesetze erforderlich sein.
  • Üblicherweise erfolgt ein Anbringen der aushangpflichtigen Gesetze an einem Schwarzen Brett oder einer Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes (Kantine, Aufenthalts- oder Pausenräume)
  • Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen bestimmte Aushangsorte vor, zum Beispiel den Aushang der nach Heimarbeitergesetz erforderlichen Angaben in den Ausgaberäumen.

Tipp

Am Markt sind zu diesem Thema Broschüren in allen gängigen (Online-) Buchhandlungen erhältlich, in denen alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt sind. Kosten: ab ca. 9 Euro.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Auf einen Blick!

Im Jahr 2017 treten wichtige Änderungen und Neuregelungen in Kraft, die einen Austausch bestehender Exemplare notwendig machen!

Allgemeine Vorschriften

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
  • Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, Ausstattung
  • Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung
  • Benachteiligungsverbot
  • Elternzeit, Elterngeld
  • Entgeltfortzahlung
  • Gleichbehandlung
  • Kündigungsschutz
  • Mindestlohn
  • Mutterschutz
  • Urlaub
  • Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

Spezifische Vorschriften

  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Röntgenverordnung
  • Strahlenschutzverordnung