ESF / BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung sind die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen und die Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen).

Ziel der Maßnahme ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und die Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Zielgruppe der Förderung sind KMU in allen Entwicklungsphasen. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Der ESF macht Europa in Deutschland erlebbar.

 

Um als Berater / -in im Rahmen des Programms zur Förderung untermehmerischen Know-hows tätig werden zu können, müssen diese einen umfangreichen Qualitätsnachweis erbringen.