Geprüfte Beratungsqualität

Alchimedus –  die Initiative für die Förderung von Qualität in der Unternehmensführung engagiert sich für nachweisbare Qualität in der Unternehmensführung.

Qualität in der Unternehmensführung ist ein vielschichtiges Thema. Es birgt fachliche, finanzielle und ethische Aspekte. Denn Kunden/Stakeholder sollen wissen und erkennen können, dass ihre Geschäftspartner bestimmte Regeln und Voraussetzungen verlässlich einhalten.

Geprüfte Beratungsqualität (Lesen Sie hier unsere Infobroschuere Geprüfte Beratung)

Aus diesen Gründen hat Alchimedus den Qualitätsstandard GBQ und die korrespondierende Auszeichnung Geprüfte Beratungsqualität entwickelt.
Mit dem Zertifikat werden Berater und Beraterinnen für die Qualität Ihrer beraterischen Dienstleistungen und Arbeit ausgezeichnet!

Mit der Auszeichnung Geprüfte Beratungsqualität wird Ihr Angebot hinsichtlich qualitätsorientierter Dienstleistung geprüft und Sie sichern Struktur, Prozessqualität, ethischen Anspruch, Innovationskraft, Zukunftssicherheit und Marktattraktivität.

Wichtiger Hinweis: Das Gütesiegel „Geprüfte Beratungsqualität“ als Logo sowie als Zertifikat mit Jahrestempel wird dem/der Unternehmensberater/-in in Form einer Jahreslizenz zur Nutzung im Rahmen seiner Beratertätigkeit eingeräumt. Solange die Kriterien des Gütesiegels erfüllt werden und die Jahresgebühren vereinbarungsgemäß bezahlt werden, gilt das Nutzungsrecht.

Im Falle der Beendigung des Gütesiegelvertrages oder bei Nichtbestehen der Anforderungen gleich aus welchem Grund erlischt die Nutzungsberechtigung des Logos „Geprüfte Beratungsqualität“ bzw. des Zertifikats „Geprüfte Beratungsqualität“ in jeder erdenklichen Form. Nach Beendigung des dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Vertrages wird die weitere Nutzung ausdrücklich untersagt. Entsprechend sind das Logo „Geprüfte Beratungsqualität“ bzw. das Zertifikat „Geprüfte Beratungsqualität“ umgehend, längstens innerhalb von 4 Wochen aus allen Marketingunterlagen, Webseiten und sonst. Nutzungsformen zu entfernen.

Im Falle eines Verstoßes nach Beendigung der Lizenzierung verpflichtet sich der/die Unternehmensberater/-in zur Unterlassung und hat für jeden Fall des Verstoßes einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 1.000,00 € zu leisten.