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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD): Sie bestimmen die Aufzeichnung für steuerrelevante Daten. Dieses betriftt ausnahmslos alle Unternehmen. In ihr werden die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit geregelt.

Haben Sie sich schon mit der GODB auseinandergesetzt? Falls nicht, wird es höchste Zeit: https://www.gobd-direkt.de