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Fehleinschätzungen verfolgen Manager bis ins private Vermögen

Iris Kugler alchi-bm

…so eine Headline im Newsletter „WMD brokerchannel“.

Das BeratungsunternehmenConav“ macht in dem Artikel auf die verschiedenen Haftungsfallen für Manager aufmerksam. Neben der weitgehend nicht bekannten oder ignorierten Tatsache, dass Manager auch nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen noch haftbar gemacht werden (siehe aktuelle Fälle aus der Automobilindustrie), ist sich kaum jemand bewusst, was die ressortübergreifende Haftung für ihn persönlich bedeutet: Nach aktueller Rechtslage ist ein Manager nicht nur für seinen eigenen Bereich verantwortlich, sondern er verantwortet auch horizontal die Bereiche seiner Kollegen mit.

Dagegen schützen sich viele mit einer D&O Versicherung, doch dies könnte u.U. nicht ausreichen. So beschreibt Conav in ihrem Artikel: „… Unklar ist in diesen Fällen oft, ob die Deckung noch in voller Höhe und zu den vormaligen Konditionen zur Verfu?gung steht. Solcherart Nachhaftung bemu?hen vor allem auch gern Insolvenzverwalter bei ihren Versuchen, noch Liquidität zu beschaffen…“

Deshalb sollten Manager und Geschäftsführer auch das Haftungsthema einem Qualitätsmanagement unterziehen, um alle Haftungsrisiken zu kennen und Präventivmaßnahmen zu entwickeln. Die Initiative für Qualität in der Unternehmensführung e.V. (IFQU) hat hierzu ein Zertifizierungsprogramm entwickelt:

Geprüfte Geschäftsführung, ein ISO-konformes, auf KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess) basierendes QM-System in allen wesentlichen Ebenen der Geschäftsführung.

Weitere Infos unter: www.ifqu.de

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